Ja. Grundsätzlich ist das möglich. Wenn man im Laufe der Zeit – warum auch immer – den Wunsch nach Wechsel hat, wird dies dem Amtsgericht mitgeteilt. Der Richter muss dann wohlwollend prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.
Ja. Grundsätzlich ist das möglich. Wenn man im Laufe der Zeit – warum auch immer – den Wunsch nach Wechsel hat, wird dies dem Amtsgericht mitgeteilt. Der Richter muss dann wohlwollend prüfen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.