12. Wer bezahlt den Betreuer?

Das ist vom Vermögen der betroffenen Person abhängig. Wer über Vermögen verfügt (1.600 € bzw. bei anerk. Behinderung 2.600 €) muss den Betreuer selbst bezahlen. Wie alles Weitere (z. B. Heimunterbringung, Pflegedienst etc.) auch. Das Gericht legt fest, welchen Gebührensatz der Betreuer in Rechnung stellen darf.

Wer kein Vermögen (mehr) hat, muss deswegen keine Schulden machen oder auf Betreuung verzichten. In diesem Fall übernimmt die Landeskasse die Kosten des Betreuers. Der Betreuer muss sich eigenständig um die Kostenübernahme kümmern.

Es handelt sich um pauschale Stundensätze. Wenn der Bedarf höher ist, muss der Betreuer auch diesen Bedarf erfüllen und kann sich nicht auf die bereits geleisteten Stunden berufen und die zu betreuende Person sich selbst überlassen. ⇒ Übersicht über die Vergütung von Betreuern

 

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