Ja, beides gibt es noch. Die Tätigkeit ist vergleichbar. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, dass Vormünder für Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahren) zuständig sind. Betreuer sind für Personen ab Volljährigkeit (18 Jahre) zuständig.
Ja, beides gibt es noch. Die Tätigkeit ist vergleichbar. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, dass Vormünder für Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahren) zuständig sind. Betreuer sind für Personen ab Volljährigkeit (18 Jahre) zuständig.