Ja. Selbstverständlich. Sofern dies machbar ist, muss der Richter auch die betroffene Person anhören. Dort können dann Fragen nach Sinn und Zweck und Hintergrund der Anregung/des Antrags besprochen werden. Der Richter muss nun auch herausfinden, welche Aufgaben ein Betreuer übernehmen sollte. Und auch, ob ein Mann oder eine Frau als Betreuer bzw. Betreuerin besser geeignet sein könnte und welchen beruflichen Hintergrund er/sie mitbringen sollte.