Ja. Im Regelfall schon. Zumindest, solange es auch die betroffene Person möchte. Da ein Richter ja nicht das Umfeld der betroffenen Person kennt, sollte im Antrag/der Anregung Ihr Name mit Anschrift erwähnt werden.
Ja. Im Regelfall schon. Zumindest, solange es auch die betroffene Person möchte. Da ein Richter ja nicht das Umfeld der betroffenen Person kennt, sollte im Antrag/der Anregung Ihr Name mit Anschrift erwähnt werden.