15. Dürfen Betreuer mit meinem Geld machen, was sie wollen?

Nein! Zunächst mal muss der Betreuer den Aufgabenkreis “Vermögenssorge” haben. Das ist nicht unbedingt selbstverständlich. Auch dürfen Betreuer weder mit dem Geld an Börsen spekulieren, noch einfach alles ausgeben. Auch hier gilt ganz klar: Wunsch und Wohl des Betreuten müssen im Vordergrund stehen! Die Rechtspflegerinnen bei den Amtsgerichten überprüfen die Betreuer mindestens einmal im Jahr sehr gründlich.

Wer Zweifel hat, kann sich jederzeit an das Amtsgericht wenden. Dann werden Betreuer auch außerhalb der jährlichen Kontrolle überprüft. Werden Fehler oder gar Missbrauch festgestellt, muss der Betreuer dafür haften. Ohne Wenn und Aber.

 

⇒ zurück zu den Fragen

Kommentare sind geschlossen.