Ja! Theoretisch kann jede Person zum Betreuer bestellt werden. Ob dies immer ratsam ist, muss gemeinsam überlegt werden. Die umfangreichen Aufgaben empfehlen eine qualifizierte Person auszuwählen.
Das Gericht muss dem Vorschlag (Wunsch) der betroffenen Person folgen, sofern keine Bedenken bestehen (z. B. einschlägige Vorstrafen etc.). Kennt man einen Betreuer, kann auch dieser vorgeschlagen werden. Wichtig ist, dass eine gewisse Sympathie und vor allem gegenseitiges Vertrauen vorhanden ist.