5. Gibt es noch Vormünder? Was ist der Unterschied?

Ja, beides gibt es noch. Die Tätigkeit ist vergleichbar. Wichtigstes Unterscheidungsmerkmal ist, dass Vormünder für Kinder/Jugendliche (0 bis 18 Jahren) zuständig sind. Betreuer sind für Personen ab Volljährigkeit (18 Jahre) zuständig.

 

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