3. Wer trägt die Kosten für Gutachter und Atteste?

Sofern das Amtsgericht Kenntnis von der Anregung bzw. dem Antrag hat, fertigt ein Richter entsprechende Beschlüsse. Es werden vereidigte/neutrale Sachverständige (Psychiater, Psychologen etc.) bestellt, die ein Gutachten fertigen. Die Kosten übernimmt die Landeskasse. Auch, wenn das Ergebnis ist, dass eine Betreuung nicht erforderlich ist.

 

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