Ja. In der Regel ist dies der Fall. Jedoch ist es auch nichts Schlimmes, eine Betreuung anzuregen. Niemandem entstehen dadurch Nachteile. Im Gegenteil. Wenn die Anregung begründet ist, war es richtig. Wenn eine Betreuung nicht notwendig ist, macht sich keiner strafbar. Der gute Wille immer vorausgesetzt. Eventuell können Sie ja mit der betroffenen Person Ihr Vorhaben besprechen. Aufmerksamkeit dem Nächsten gegenüber ist ein Zeichen von Sorge.