13. Heißt Betreuung auch persönliche Versorgung?

Nein. Betreuer sind weder für den Einkauf noch für die Wohnungs- oder Körperpflege zuständig. Betreuer müssen sich aber darum kümmern, dass diese Aufgaben z. B. durch Pflegedienste übernommen werden. Auch die dabei entstehenden Kosten muss der Betreuer  im Blick haben und prüfen, wer diese Kosten übernimmt (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Jobcenter usw.).

 

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