Der einfachste Weg ist die Mitteilung an das zuständige Amtsgericht. Gibt es einen Pflegedienst oder stellt die Hausverwaltung einen Sozialdienst? Auch hier sollte Ihnen kompetent geholfen werden. Man spricht dann von einer “Anregung”.
Es ist aber auch möglich, für sich selbst vorzusprechen. Das Verfahren ist das selbe. Man spricht dann jedoch von einem “Antrag”. ⇒ Der Weg zur Betreuung