Bei der Eroberung des Weltraums sind zwei Probleme zu lösen:
die Schwerkraft und der Papierkrieg.
Mit der Schwerkraft wären wir fertig geworden.
Wernher von Braun
Betreuer, Vormund – was ist der Unterschied?
Die Tätigkeit eines Betreuers ist so unterschiedlich, wie jeder Mensch. Daher wird jeder Betreuer seine eigenen Erfahrungen gemacht haben. Manche Betreuer haben sich auf bestimmte Betreuungen festgelegt.
Ich selbst finde es interessant, die gesamte Breite der Betreuung zu bedienen. Mein Aufgabenspektrum bei den von mir betreuten Menschen reicht von Alkohol- und Drogenmissbrauch, über lern-/geistige Behinderung, Demenz und einer Vielzahl psychischer Störungsbilder.
Zu meinen interessantesten Aufgaben gehörten
- die Verhinderung einer eingeleiteten Unterbringung zugunsten der Pflege im häuslichen Bereich
- eine Unterbringung zur Suchtbehandlung
- die Abwendung einer Räumungsklage
- die erfolgreiche Klage beim Landgericht Berlin gegen ein Berliner Amtsgericht zur Herstellung von Rechtssicherheit und damit verbunden die Aufhebung der Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung zugunsten eines „privaten“ Verkaufs mit höherem Gewinn
- diverse Vergleiche in Inkassoverfahren
- eine Klage gegen das Jobcenter und vieles mehr.
All diese Tätigkeiten haben mich in meinem Entschluss gefestigt, die Rechte und auch Pflichten der zu Betreuenden – soweit möglich – nach ihren Wünschen, unabdingbar jedoch zu ihrem Wohl zu führen.
Meine Kenntnisse und Erfahrungen durch meine pädagogische Ausbildung und Tätigkeit im heilpädagogischen stationären Bereich helfen mir, Einblicke in die Gedankenwelt der Betreuten zu erlangen und mein sicheres Auftreten im Umgang mit Behörden, Gerichten, Ämtern und Einrichtungen der stationären und ambulanten Hilfe zu festigen.
Bei der Ausübung meiner Tätigkeit verfolge ich immer die Idee, dass auch ich einmal Betreuung beanspruchen muss und handele daher so, wie ich es auch erfahren möchte. Es ist mein Bestreben, christliche Werte mit den Werten anderer Glaubensrichtungen und dem „gesunden Menschenverstand“, sowie Humor und Aufrichtigkeit zu einer effektiven Mischung zusammenzuführen.
Ein Vormund hat vergleichbare Aufgaben. Zuständig ist hier immer das Familiengericht. Ein Vormund ist für Minderjährige, also Kinder und junge Erwachsene (bis zum 18. Lebensjahr), zuständig. Er ist grundsätzlich für alle Lebensbereiche des Kindes zuständig.
Ein Vormund wird immer dann bestellt, wenn keine leiblichen Eltern zur Verfügung stehen, die die „elterlichen Rechte“ wahrnehmen können oder dürfen.